Kategorie: Sachsen

Bei einem Führungszeugnis handelt es sich um eine von dem Bundeszentralregister in Bonn angefertigte Urkunde auf grünem Spezialpapier. Dieses kann von jeder Person angefordert werden, welche das 14. Lebensjahr vollendet hat. Auf dem Führungszeugnis befinden sich alle Personalien der Person und es wird aufgeführt ob diese bereits polizeilich in Erscheinung getreten ist oder nicht. Dieser Nachweis kann beispielsweise von dem Arbeitgeber gefordert werden. Bei Führungszeugnissen wird zudem noch einmal zwischen einem für den privaten (zivilrechtlichen) Gebrauch und dem welches zur Vorlage bei einer Behörde dient unterschieden, je nachdem zu welchem Gebrauch Sie Ihres beantragen. Den Verwendungszweck müssen sie bei Ihrer Beantragung direkt mit angeben.

Außerdem können Personen die beruflich oder ehrenamtlich mit Kindern oder Jugendlichen zusammenarbeiten ein sogenanntes erweitertes Führungszeugnis anfordern. Es ist auch möglich ein europäisches Führungszeugnis anzufordern. Das bedeutet, dass ein Bürger eines anderen Mitgliedsstaates der EU, welcher in Deutschland lebt, ebenfalls ein Führungszeugnis beantragen kann, in dem auch die Daten aus dem eigentlichen Heimatland aufgeführt werden. Eine Übersetzung dieser Urkunde bei dem Verfahren wird jedoch nicht vorgenommen.
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Viele Menschen sind Freunde des Angelsports oder möchten dies gerne werden. Wer dann in Sachsen Angeln möchte, sollte sich auch das entsprechende Angelzubehör kaufen. Nur mit einer hochwertigen Ausrüstung macht das Vorhaben auch jede Menge Freude. Abhängig von dem Angelgebiet und je nach Fisch- und Fangart können verschiedene Utensilien genutzt werden. Das Angeln in Sachsen wird oft mit dem gemütlichen, ruhigen Tag voller Entspannung und Ruhe in Verbindung gebracht, doch auf hoher See kann die Tätigkeit auch schweißtreibend werden. Damit der erfolgreiche Fang möglich ist, wird einiges an Equipment benötigt.
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